Liebe Kunden und Partner:
Hallo!
Anlässlich des bevorstehenden Frühlingsfestes möchte unser Unternehmen Ihnen unsere herzlichsten Grüße und besten Wünsche übermitteln. Gemäß der Bekanntmachung des Generalbüros des Staatsrates über die Regelung einiger Feiertage im Jahr 2025 in Verbindung mit der tatsächlichen Situation unseres Unternehmens wird die Feiertagsregelung für das Frühlingsfest hiermit wie folgt mitgeteilt:
In der Ferienzeit vom 25. Januar bis 4. Februar 2025 bleiben insgesamt 11 Tage geschlossen. 8. Februar (Samstag) normale Arbeit.
Bitte treffen Sie im Voraus entsprechende Vorbereitungen, vereinbaren Sie den Kauf- und Nutzungsplan angemessen und vermeiden Sie die Unannehmlichkeiten, die durch die Unterbrechung der Produktion und Lieferung während der Feiertage entstehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in unser Unternehmen! Wenn Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Frühlingsfest und eine glückliche Familie!